Hausordnung
Die Hälfte des Tages verbringen wir – Schüler und Lehrer – in der Schule. Damit wir uns an unserem Arbeitsplatz wohlfühlen, bedarf es einiger Regeln.
Wir wollen alle zusammen helfen, einen ordentlichen Schulbetrieb zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein positives Schulklima, in dem Achtung vor dem Nächsten, Toleranz und ein freundlicher Umgangston Voraussetzung sind.
Regeln |
Maßnahmen bei Verstößen |
1. Schulbus Ich warte auf dem Gehsteig auf den Schulbus. Ich schubse oder stoße niemanden. Erst wenn der Bus angehalten hat, begeben wir uns geordnet zum Einstieg.
Ich sitze während der Fahrt. Ich beschädige nichts im Bus. Ich halte den Bus sauber. Ich esse und trinke nichts im Bus. Die Anordnungen des Busfahrers und der Begleitperson muss ich befolgen. Im Winter werfe ich nicht mit Schneebällen an der Haltestelle!
|
Halte ich im Bus oder beim Warten auf den Bus die Regeln nicht ein, spricht der Busfahrer mit meinen Eltern. Bei groben Verstößen darf ich eine vereinbarte Zeit nicht mehr mit dem Bus fahren (Beförderungsverweigerung auf Zeit) und meine Eltern müssen die Beförderung übernehmen oder organisieren. |
2. Vor dem Unterrichtsbeginn Als Fußgänger, Radfahrer oder wenn ich mit dem Auto gebracht werde, bin ich rechtzeitig vor dem Unterricht beim Schulhaus. Nach Erreichen des Schulgeländes darf ich es nicht mehr verlassen. Dies gilt für alle Klassenstufen. Ich halte mich vor dem Unterricht (vor 7:30 Uhr) in der Pausenhalle auf, nicht in den Gängen oder Klassenzimmern. Aufsicht und Ansprechpartner ist der Hausmeister.
Alle Schüler begeben sich um 7:30 Uhr ins Klassenzimmer. Nach der Schule gehe ich sofort nach Hause.
|
Bin ich zu spät in der Schule,
Halte ich diese Vereinbarung nicht ein,
|
3. Fernbleiben vom Unterricht Ich bleibe nicht unentschuldigt dem Unterricht fern („Schwänzen“), auch nicht am Nachmittag
Den Unterrichtsstoff, der in meiner Klasse während meiner Abwesenheit/Krankheit besprochen wurde, hole ich unverzüglich und eigenverantwortlich nach. Dazu zählen auch alle schriftlichen Arbeiten.
|
Fehle ich im Unterricht unentschuldigt, wird in jedem Falle die Polizei verständigt. Als schriftliche Ordnungsmaßnahme wird ein Verweis an meine Eltern verschickt.
Den versäumten Unterrichtsstoff arbeite ich am Nachmittag nach.
Wird der versäumte Unterrichtsstoff nicht rechtzeitig nachgeholt, werden meine Eltern verständigt und ich muss am Nachmittag nacharbeiten.
|
4. Verhalten gegenüber anderen Ich respektiere meine Mitschülerinnen und Mitschüler wie sie sind.
Ich bin stets freundlich und hilfsbereit. „Bitte“ und „Danke“ sind mir selbstverständlich.
Ich grüße jeden Erwachsenen, der mir auf dem Schul-gelände begegnet.
Ich lasse mich nicht provozieren und provoziere selber nicht. Ich benutze keine Schimpfwörter, bedrohe oder beleidige niemanden.
Ich unterlasse Drängeln, Rempeln, Schlagen, Treten, Kratzen, Zwicken, Beißen, Spucken usw.
Besondere Rücksicht nehme ich auf jüngere Mitschülerinnen und Mitschüler. Für sie bin ich mit meinem Verhalten ein Vorbild.
Nach einem Streit suche ich die direkte Aussprache mit den Betroffenen und nehme - falls nötig - dabei die Hilfe eines Lehrers in Anspruch.
Während des Unterrichts verhalte ich mich (in den Gängen) so, dass ich die anderen nicht störe.
Ich bleibe mit meinen Aussagen über andere stets bei der Wahrheit und unterlasse jegliche Formen von „Mobbing“ (über SMS, MMS, Foren, www. …).
Ich gehe mit allen Personen des Schullebens so um, wie ich mir wünsche, dass man auch mit mir umgeht.
|
Gelingt es mir nicht, diese Regeln einzuhalten, so...
Darüber hinaus kann eine Lehrkraft das Abschreiben der Hausordnung anordnen, eine Mitteilung oder einen Verweis an meine Eltern schreiben.
Beleidigungen und Drohungen in jeglicher Form (auch SMS, Facebook usw.) werden geahndet. Je nach Schwere wird evtl. die Polizei eingeschaltet!
|
5. Verhalten gegenüber Sachen Mit der gesamten Schulhauseinrichtung und dem Eigentum der Mitschüler gehe ich sorgsam um.
|
Bei Verunreinigungen, Beschädigungen oder Diebstahl bin ich zur Wiedergutmachung verpflichtet. |
6. Umweltschutz Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter.
Das gesamte Schulhaus halte ich sauber!
Ich trinke Getränke nur aus wiederverwertbaren Behältern.
|
Als Wiedergutmachung übernehme ich Aufräumarbeiten in Pausenhof und –halle |
7. Verhalten in der Pause, Freistunden und Ich gehe in die Umkleidekabine und ziehe mir die Straßenschuhe und eine jahreszeitlich passende Pausenbekleidung an. In den ersten fünf Minuten der Pause kann ich noch auf die Toilette gehen bzw. mein Pausenbrot / Pausengetränk kaufen.
Die restliche Pause verbringe ich auf dem Pausenhof, dabei darf ich das Schulgelände nicht verlassen.
Nur bei Regen und Schnee bleiben wir in der Pausenhalle. Hier verhalte ich mich ruhig und laufe nicht herum. Beim roten Punkt sind wir in der Pausenhalle, beim grünen Punkt verbringen wir die Pause im Pausenhof.
Die Pausenaufsicht hilft mir bei Problemen.
Am Ende der Pause gehe ich leise in die Umkleide und dann sofort ins Klassenzimmer.
Die Müllbeseitigung im Pausenhof übernehmen die Klassen wochenweise. Siehe Plan für Pausendienst!
Das Werfen von Bällen, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Wenn es meine Eltern erlaubt haben, darf ich in der Mittagspause das Schulhaus verlassen.
Ansonsten halte ich mich im Aufenthaltsraum oder in der Pausenhalle auf. Ansprechpartner und Aufsicht ist dabei der Hausmeister.
|
Bei Verstößen gegen die Pausenordnung schreibe ich entweder einen Aufsatz über mein Fehlverhalten oder Teile der Hausordnung ab.
Eine Mitteilung bzw. ein Verweis kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ausgesprochen werden.
Bei Beschädigungen bin ich zur Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Lehrkraft das Abschreiben der Hausordnung anordnen, eine Mitteilung oder einen Verweis an meine Eltern schreiben.
Der Hausmeister meldet mein Fehlverhalten dem Klassenlehrer oder Rektor. Dieser veranlasst notwendige Maßnahmen. |
8. Allgemeines Wenn beim Stundenwechsel oder zu Unterrichtsbeginn kein Lehrer kommt, meldet das der Klassensprecher im Lehrerzimmer bzw. Sekretariat.
Zu Beginn des jeweiligen Fachunterrichts gehen die Schüler unverzüglich in die entsprechenden Fachräume.
Im Schulhaus besteht Hausschuhpflicht! Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht erlaubt, im Schulhaus ohne Schuhe zu gehen.
Die Garderoben werden sauber gehalten. Die Schuhe stehen ordentlich nebeneinander auf der Ablage bzw. Stiefel auf dem Boden, die Jacken hängen auf den Haken.
In jeder Klasse werden Klassenordner bestimmt. Zu ihren Aufgaben gehören: das Säubern der Tafel, Gießen der Zimmerpflanzen, Aufziehen der Rollos und Vorhänge, wenn das Klassenzimmer an diesem Tag nicht mehr genutzt wird.
Im Schulhaus ist mein Handy grundsätzlich aus!
Im Schulbus und auf dem Schulgelände herrscht Kaugummiverbot!
Energydrink-, Alkohol- und Rauchverbot (E-Zigaretten, Shishas etc.) sind für mich selbstverständlich.
Hausaufgaben dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung der Unterrichtsinhalte und werden selbstverständlich von mir erledigt.
Anordnungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters, der Nachmittagsbetreuung usw. müssen befolgt werden.
Schuleigene Gegenstände werden pfleglich behandelt. |
Komme ich mutwillig zu spät, muss ich die versäumte Zeit am Nachmittag nacharbeiten. Habe ich öfter keine Hausschuhe an, werden meine Eltern benachrichtigt.
Übernehme ich meine übertragenen Aufgaben nicht zuverlässig, muss ich den entsprechenden Dienst 1 Woche zusätzlich übernehmen.
Mein eingeschaltetes Handy wird abgenommen, meine Eltern werden benachrichtigt und ich muss am Nachmittag nachsitzen.
Werde ich beim Kaugummikauen erwischt, schreibe ich Gedanken zum richtigen Verhalten auf und unterstütze den Pausendienst eine Woche lang beim Aufräumen.
Werde ich beim Rauchen oder Trinken von Alkohol bzw. Energydrinks erwischt, gibt es einen (verschärften) Verweis.
Vergessene Hausaufgaben sind bis zum nächsten Tag nachzuholen. Im Wiederholungsfall sind Zusatzaufgaben zu erledigen.
Gelingt es mir nicht, diese Regeln einzuhalten, so...
|
Darüber hinaus kann eine Lehrkraft das Abschreiben der Hausordnung anordnen, eine Mitteilung oder einen Verweis an meine Eltern schreiben.
Wer schuleigene Gegenstände mutwillig zerstört, leistet entsprechenden Schadenersatz |